Die neuen „Erneuerbaren Energiegemeinschaften“ bieten neue Möglichkeiten in Richtung 100 % erneuerbarer Energieversorgung. In diesen Energiegemeinschaften wird es möglich sein, erneuerbaren Strom gemeinsam zu erzeugen, zu speichern und zu nutzen.
Bürger*innen, Gemeinden und KMUs können sich lokal zusammenschließen und mit dieser neuen Form der „Sharing Economy“ die Energiewende gemeinsam vorantreiben. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür festlegen, auch finanzielle Vorteile für Energiegemeinschaften sind geplant.
Die Tagung informiert über die verschiedenen Möglichkeiten, die neuen Energiegemeinschaften in die Praxis umzusetzen. Sie bietet einen Einblick in die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie einen Überblick über Fördermöglichkeiten.