Am 1. Oktober 2023 hat die Übergangsphase des CBAM begonnen – bis zum 31. Jänner 2024 müssen betroffene Unternehmen somit ihren ersten CBAM-Bericht einreichen.
Folgende Themen und Fragen werden adressiert:
>> Was ist CBAM und wer ist davon betroffen?
>> Was bedeutet CBAM für die europäische und österreichische Industrie?
>> Berichterstattung im Übergangszeitraum:
- Wo und welcher Form müssen die Berichte abgegeben werden?
- Welche Informationen müssen geliefert werden?
- Was muss bzw. getan werden, falls keine Ist-Daten vorhanden sind? Welche Quellen für Durchschnittswerte können verwendet werden?
- Mit welchen Konsequenzen und Sanktionen ist zu rechnen, wenn Berichte unvollständig, mit falschen Daten oder verspätet abgegeben werden?
>> Ausblick: was ab 2026 auf österreichische Unternehmen zukommt
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Gebühren: Das CBAM Online-Seminar ist kostenlos.